Compliance
Das Hinweisgebersystem der Haus Cramer Gruppe erreichen Sie hier.
In dem Hinweisgebersystem können Mitarbeitende wie externe Dritte Tatbestände gemäß § 2 HinSchG melden. Dazu zählen insbesondere Straftatbestände, Ordnungswidrigkeiten (soweit es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungen geht), Verstöße gegen bestimmte weitere Rechtsvorschriften (u.a.: Vorschriften zur Geldwäsche-Bekämpfung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Datenschutz).
Das LkSG-Beschwerdeverfahren der Haus Cramer Gruppe erreichen Sie hier.
Um sicherzustellen, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowohl in unserem Unternehmen als auch entlang unserer Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Verfahren zur Entgegennahme von Beschwerden eingeführt. Dieses Verfahren ermöglicht es, Hinweise in Bezug auf potenzielle menschenrechtliche (u.a. Kinderarbeit, mangelhafter Arbeitsschutz) und umweltbezogene Risiken (u.a. Verwendung verbotener Chemikalien) bezogen auf die Lieferketten gemäß LkSG abzugeben.
Den Verhaltenskodex für Lieferanten (Code of Conduct for Suppliers) der Haus Cramer Gruppe finden sie hier.
Die Grundsatzerklärung der Haus Cramer Gruppe erreichen Sie hier.
In der Grundsatzerklärung bekennen wir uns zu den menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in unserer Gruppe und entlang der Lieferkette. Zudem wird die Verfahrensweise zu unserem Risikomanagement beschrieben und die Erwartungen an unsere Beschäftigten und Zulieferer.